Einführung: Schritte zu einer psychotherapie
Schritt 1: Kontaktieren Sie mich
Wenn Sie sich entschieden haben, eine Psychotherapie, eine Beratung oder ein Coaching aufzunehmen, dann kontaktieren Sie mich am besten per Mail (info@psychotherapie-vater.de). Vor unserer ersten persönlichen Begegnung sollten wir in einem telefonischen Gespräch geklärt haben, um welche Problematik es sich handelt und ob Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt oder ob Sie die Kosten selbst tragen wollen. Wenn Sie sich nach diesem Einstieg für ein Erstgespräch bei mir entscheiden, können wir hierfür einen Termin vereinbaren. Sollte ich keine Therapieplatz frei haben, setze ich Sie selbstverständlich gern auf eine Warteliste.
Schritt 2: Wir vereinbaren ein Erstgespräch
Im Erstgespräch finden wir heraus, ob ich Ihnen ein Therapieangebot machen kann, das Ihrem Anliegen entspricht, und ob Sie sich vorstellen können, eine Behandlung bei mir zu beginnen. Sympathie spielt neben fachlicher Qualifikation in einer Psychotherapie eine wichtige Rolle, hören Sie bei dieser Entscheidung daher ruhig auf Ihr Bauchgefühl.
Schritt 3: Wir klären gemeinsam die Kosten(-übernahme)
Wenn Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, werde ich Sie innerhalb des Erstgesprächs über das weitere Vorgehen aufklären. Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung werden die Kosten in der Regel vollständig von der Krankenkasse bzw. -versicherung übernommen (siehe unten "Kosten einer Psychotherapie").
Schritt 4: Therapiebeginn
Nach Klärung ihrer individuellen Ziele, unserer Passung und der Kostenübernahme können wir mit den Sitzungen beginnen. In der Regel dauert eine Kurzzeittherapie 25 Sitzungen und eine Langzeittherapie 45 Sitzungen. Dieses Stundenkontingent muss jedoch nicht ausgeschöpft werden, falls Ihr Behandlungsanliegen vor dem Ablauf des Stundenkontingents ausreichend bearbeitet worden ist. Die therapeutischen Gespräche dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Sie sollten zusätzlich wöchentlich etwas Zeit einplanen, um sich mit ihrem persönlichen Veränderungsprozess ausserhalb der Therapie zu beschäftigen (z. B. in Form von Wahrnehmungs- und Entspannungsübungen, Therapietagebüchern, Verhaltensexperimenten oder Lektüre). Auf Wunsch können zu einigen Sitzungen auch Angehörige eingeladen werden.
Wenn Sie sich entschieden haben, eine Psychotherapie, eine Beratung oder ein Coaching aufzunehmen, dann kontaktieren Sie mich am besten per Mail (info@psychotherapie-vater.de). Vor unserer ersten persönlichen Begegnung sollten wir in einem telefonischen Gespräch geklärt haben, um welche Problematik es sich handelt und ob Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt oder ob Sie die Kosten selbst tragen wollen. Wenn Sie sich nach diesem Einstieg für ein Erstgespräch bei mir entscheiden, können wir hierfür einen Termin vereinbaren. Sollte ich keine Therapieplatz frei haben, setze ich Sie selbstverständlich gern auf eine Warteliste.
Schritt 2: Wir vereinbaren ein Erstgespräch
Im Erstgespräch finden wir heraus, ob ich Ihnen ein Therapieangebot machen kann, das Ihrem Anliegen entspricht, und ob Sie sich vorstellen können, eine Behandlung bei mir zu beginnen. Sympathie spielt neben fachlicher Qualifikation in einer Psychotherapie eine wichtige Rolle, hören Sie bei dieser Entscheidung daher ruhig auf Ihr Bauchgefühl.
Schritt 3: Wir klären gemeinsam die Kosten(-übernahme)
Wenn Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, werde ich Sie innerhalb des Erstgesprächs über das weitere Vorgehen aufklären. Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung werden die Kosten in der Regel vollständig von der Krankenkasse bzw. -versicherung übernommen (siehe unten "Kosten einer Psychotherapie").
Schritt 4: Therapiebeginn
Nach Klärung ihrer individuellen Ziele, unserer Passung und der Kostenübernahme können wir mit den Sitzungen beginnen. In der Regel dauert eine Kurzzeittherapie 25 Sitzungen und eine Langzeittherapie 45 Sitzungen. Dieses Stundenkontingent muss jedoch nicht ausgeschöpft werden, falls Ihr Behandlungsanliegen vor dem Ablauf des Stundenkontingents ausreichend bearbeitet worden ist. Die therapeutischen Gespräche dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Sie sollten zusätzlich wöchentlich etwas Zeit einplanen, um sich mit ihrem persönlichen Veränderungsprozess ausserhalb der Therapie zu beschäftigen (z. B. in Form von Wahrnehmungs- und Entspannungsübungen, Therapietagebüchern, Verhaltensexperimenten oder Lektüre). Auf Wunsch können zu einigen Sitzungen auch Angehörige eingeladen werden.
Selbstzahler
Unter machen Umständen kann es sinnvoll sein, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Die Finanzierung einer Therapie durch Ihre Krankenkasse setzt die Diagnose einer psychischen Störung voraus. Bei einer Verbeamtung oder dem Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung können dadurch erhebliche Risikozuschläge entstehen oder die Versicherung kann sogar ablehnen, Sie zu versichern. Da ich unter Schweigepflicht stehe, erfährt niemand ohne Ihr Einverständnis, dass Sie eine Therapie bei mir in Anspruch genommen haben. Ihnen entstehen dadurch keine der oben genannten Nachteile. Darüber hinaus haben Sie als Selbstzahler die Möglichkeit, eine Therapie ohne bürokratische Formalitäten und Wartezeit direkt zu beginnen. Über die Anzahl und Dauer der Therapiestunden entscheiden Sie flexibel entsprechend Ihrer Wünsche und Bedürfnisse.
Wenn Sie aus bestimmten Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorarempfehlung (Ziffer 870, derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde à 50 Minuten).
Einkommensabhängige Ermäßigungen sind möglich. Sprechen Sie mich gern darauf an.
Wenn Sie aus bestimmten Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorarempfehlung (Ziffer 870, derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde à 50 Minuten).
Einkommensabhängige Ermäßigungen sind möglich. Sprechen Sie mich gern darauf an.
Beihilfe
Beihilfeberechtigte bekommen in der Regel 50-100% der Kosten ihrer Therapie vom Versicherungsträger erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der Beihilfe bezüglich Ihrer Versicherungskonditionen.
Private Krankenversicherung
Eine Psychotherapie durch eine approbierte psychologische Psychotherapeutin, wie ich es bin, wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen. Die Form der Kostenübernahme wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit Ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif sind. Ihre Krankenkasse wird Ihnen sofort die erforderlichen Formulare zuschicken. Dann können wir gemeinsam gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen bzw. durchführen. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet (Ziffer 870, derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde à 50 Minuten).
Gesetzliche Krankenversicherung
Leider gibt es viel zu wenig Praxen mit Kassensitz und in der Regel sind diese Plätze mit (teilweise monate-)langen Wartezeiten verbunden, was die Suche nach einem schnellen Therapiebeginn sehr frustrierend machen kann. Um die langen Wartezeiten zu reduzieren und Ihnen schneller einen Therapieplatz zu vermitteln, können auch private Praxen einem gesetzlich Versicherten Therapie anbieten. Seit dem 01.04.2017 gilt jedoch eine neue Psychotherapierichtlinie. Manche gesetzliche Krankenkassen teilen Ihren Versicherten nun mit, dass eine Kostenerstattung nun nicht mehr möglich sei.
Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist dennoch weiterhin gesetzlich verpflichtet, die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis zu übernehmen, wenn Sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung bekommen. Dies ist im § 13, Absatz 3 des 5. Sozialgesetzbuches geregelt: Kann Ihre Krankenversicherung Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler mit Kassensitz anbieten, so ist sie gehalten, die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis wie der meinen zu übernehmen. Dieser verpflichtet Krankenkassen dazu, die gesamte Höhe der Therapiekosten für die Behandlung ihres Versicherten zu übernehmen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, empfehle ich Ihnen, zuerst Ihre Möglichkeiten bei Therapeuten mit Kassensitz auszuschöpfen. Kontaktieren Sie hierzu persönlich mehrere Therapeuten mit Kassensitz (z.b. über die Arztsuche der Kassenärztlichem Vereinigung) oder nutzen Sie sie neu eingerichtete Terminservicestelle.
Ein Erstgespräch bei mir macht nur und erst dann Sinn, wenn alle diese Bemühungen nicht gefruchtet haben (d.h. Sie haben die Terminservicestelle kontaktiert, eine Spechstunde besucht und eine Liste mit mindestens zehn Ablehnungen bei Psychotherapeuten mit Kassensitz erstellt haben), da ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse erst dann Chance auf Bewilligung hat. Sollten Sie schon in einer Sprechstunde gewesen sein und der dortige Therapeut konnte Ihnen keinen Therapieplatz anbieten, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. In der Regel händigt der Therapeut Ihnen ein Formular aus ("PTV11").
Für den Antrag Ihrer Behandlung in der Kostenerstattung ist erforderlich (Dokumente sind zum Herunterladen oder bei mir vor Ort in der Praxis erhältlich):
Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist dennoch weiterhin gesetzlich verpflichtet, die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis zu übernehmen, wenn Sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung bekommen. Dies ist im § 13, Absatz 3 des 5. Sozialgesetzbuches geregelt: Kann Ihre Krankenversicherung Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler mit Kassensitz anbieten, so ist sie gehalten, die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis wie der meinen zu übernehmen. Dieser verpflichtet Krankenkassen dazu, die gesamte Höhe der Therapiekosten für die Behandlung ihres Versicherten zu übernehmen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, empfehle ich Ihnen, zuerst Ihre Möglichkeiten bei Therapeuten mit Kassensitz auszuschöpfen. Kontaktieren Sie hierzu persönlich mehrere Therapeuten mit Kassensitz (z.b. über die Arztsuche der Kassenärztlichem Vereinigung) oder nutzen Sie sie neu eingerichtete Terminservicestelle.
Ein Erstgespräch bei mir macht nur und erst dann Sinn, wenn alle diese Bemühungen nicht gefruchtet haben (d.h. Sie haben die Terminservicestelle kontaktiert, eine Spechstunde besucht und eine Liste mit mindestens zehn Ablehnungen bei Psychotherapeuten mit Kassensitz erstellt haben), da ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse erst dann Chance auf Bewilligung hat. Sollten Sie schon in einer Sprechstunde gewesen sein und der dortige Therapeut konnte Ihnen keinen Therapieplatz anbieten, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. In der Regel händigt der Therapeut Ihnen ein Formular aus ("PTV11").
Für den Antrag Ihrer Behandlung in der Kostenerstattung ist erforderlich (Dokumente sind zum Herunterladen oder bei mir vor Ort in der Praxis erhältlich):
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Telefonnummer: 030 / 31003 - 383 von (Montag - Freitag von 10.00 - 15.00 Uhr)
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Dieses Dokument erhalten Sie von mir.
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Ausführliche Informationen erhalten Sie auch in der Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK).
Bei Unklarheiten kontaktieren Sie mich gern.

bptk_ratgeber_kostenerstattung.pdf | |
File Size: | 178 kb |
File Type: |
Coaching, Beratung, Paartherapie
Die Kosten für Coaching und psychosoziale Beratung werden nicht von der Krankenkasse bzw. -versicherung übernommen. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorarempfehlung (Ziffer 870, derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde à 50 Minuten).
Einkommensabhängige Ermäßigungen sind möglich, sprechen Sie mich im Erstgespräch gern darauf an.
Einkommensabhängige Ermäßigungen sind möglich, sprechen Sie mich im Erstgespräch gern darauf an.